Was tun nach dem Erbfall
Beratung nach dem Erbfall
"wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist"
Auch nach dem Erbfall berate ich Sie kompetent und zielgerichtet:
Ich helfe Ihnen
- bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- bei der Entscheidung, ob ein Erbe ggf. ausgeschlagen werden sollte, weil bspw. Sie als überlebender Ehegatte durch Ausschlagung einen realen Zugewinn neben dem Pflichtteil verlangen können, der das gesetzliche/testamentarische Erbe deutlich übersteigt.
Beide Ansätze erfordern ein schnelles, zielgerichtetes Handeln nach dem Erbfall, eine sorgfältige Vorbereitung in Kombination mit der Beherrschung der steuerrechtlichen Klaviatur.
Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch
- vor dem Nachlassgericht, bspw. bei der Erbscheinbeantragung oder Durchsetzung der für Sie günstigsten Auslegung eines unklaren Testaments sowie
- gegenüber dem Finanzamt.
Insbesondere letzteres ist praxisrelevant, da bei der Erbschaftssteuer in der Realität nicht alles glatt geht. Oft gelangt das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis als erwartet. Es ist ein Einspruchsverfahren und sogar ein Rechtsstreit vor dem Finanzgericht erforderlich. Als erfahrene Fachanwältin für Steuerrecht und Steuerberaterin bin im Umgang mit der Finanzverwaltung geübt und beherrsche das steuerrechtliche Handwerkszeug, um Sie möglichst erfolgreich zu vertreten.
Sie haben noch weitere Fragen und wünschen eine erste Beratung?
Dann zögern Sie nicht länger und kontaktieren mich! Ich freue mich auf Sie.