Vorweggenommene Erbfolge optimal gestalten

Sie wollen bereits heute etwas regeln?

Die Ziele der vorweggenommenen Erbfolge sind komplex – langfristige Steuerersparnis (durch Ausnutzung der Freibeträge und etwaiger Verschonungsabschläge bei Unternehmensübergabe) sollte einhergehen mit wirtschaftlich und zwischenmenschlich tragfähigen Nachfolgekonzepten.

Neben einfachen Schenkungen zur optimalen Ausnutzung der Freibeträge kommt eine besondere Bedeutung der Unternehmensnachfolge zu. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Familiengesellschaft zu gründen. Sie stellt ein Vehikel dar, den Übergang Ihres Betriebes auf die nächste Generation sanft zu gestalten. Potenzielle Betriebsnachfolger werden ins Unternehmen aufgenommen, während Sie als „Seniorchef“ weiterhin „an Bord“ bleiben. Familienmitglieder, die nicht in diese Familiengesellschaft aufgenommen werden sollen, müssen fair abgefunden werden. Gerade bei der Unternehmensnachfolge spielen steuerliche Besonderheiten, wie z.B. eine bestehende Betriebsaufspaltung, eine taktgebende Rolle. Würden diese Besonderheiten übersehen oder im Rahmen der lebzeitigen Verfügung falsch gewürdigt, ergeben sich Konsequenzen, die aufgrund der Erbschaftsteuerlast fatal sein können.

Bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und der Entwicklung von Nachfolgekonzeptionen steht mir – nach vorheriger Absprache mit Ihnen – Herr Prof. Dr. Günter Penné (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) als Kooperationspartner zur Verfügung. Die von ihm aufgebaute und geleitete Kanzlei wurde 2019 vom Manager Magazin ausgezeichnet als eine der Topkanzleien unter der Rubrik „Beste Wirtschaftsprüfer Deutschlands“ für den Mittelstand. Sein umfassendes und langjähriges Know-how in diesem Bereich in Kombination mit meiner Expertise garantiert Ihnen den Erfolg im Hinblick auf die Umsetzung des von Ihnen Gewollten.

Soweit kein Erbe aus Ihrem Familienkreis Ihr Unternehmen weiterleiten kann oder will, bietet sich unter Umständen die Gründung einer Familienstiftung an. Stiftungen haben ertragsteuerlich, aber auch erbschaftsteuerlich ein besonderes Eigenleben, über das ich Sie gerne informiere.

Sie haben noch weitere Fragen und wünschen eine erste Beratung? 

Dann zögern Sie nicht länger und kontaktieren mich! Ich freue mich auf Sie.